Ehegattensplitting: Steuermodell aus einer anderen Zeit (#91)

Shownotes

Du willst 2025 zu Deinem Finanzjahr machen? Dann geh mit uns Gemeinsam auf Geldreise – in unserem interaktiven 4-Wochen-Programm.

Wir begleiten Dich auf Deinem Weg in die finanzielle Unabhängigkeit mit Zwischenstopps bei Deiner inneren Einstellung zum Geld, der einfachen und übersichtlichen Organisation Deiner Finanzen, der Berechnung Deiner Rentenlücke und wir verraten Dir, wie Deine zukünftige finanzielle Altersvorfreude aussehen kann. 😉

Melde Dich direkt an. Die Plätze sind limitiert! Welche Goodies noch auf Dich warten und weitere Infos findest Du hier.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Vom Ehegattensplitting profitieren vor allem Paare, bei denen einer deutlich mehr verdient als der andere. Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber.
  • Beim Splitting wird das gemeinsame Haushaltseinkommen besteuert. Dafür rechnet das Finanzamt das Einkommen des Paares zusammen, halbiert es und ermittelt daraus die Steuerschuld. Die wiederum wird dann verdoppelt. In der Regel ergibt sich so eine niedrigere Steuerschuld, als wenn beide individuell besteuert werden – dank der Steuerprogression.
  • Das Splitting sieht dann entsprechend vor, dass derjenige in Steuerklasse V einen Teil der Lohnsteuer des Partners in Steuerklasse III mitzahlt.
  • Ob Du und Dein Partner sich zusammen oder einzeln veranlagen lassen, könnt Ihr jedes Jahr aufs Neue mit der Steuererklärung entscheiden.
  • Wer annähernd gleich viel verdient, sollte sich einzeln veranlagen lassen. Das Ehegattensplitting bringt dann nämlich keinen Vorteil.
  • Das Ehegattensplitting kannst Du ab dem Jahr Deiner Hochzeit beantragen. Wer am 31. Dezember 2021 heiratet, kann für das ganze Jahr 2021 die Zusammenveranlagung nutzen.
  • Nach der Hochzeit gilt für beide automatisch die Steuerklasse IV. Für wen das für ungünstig ist, der sollte wechseln. Dafür müssen Paare beim zuständigen Finanzamt einen **Antrag auf Steuerklassenwechsel **stellen.
  • Wollen Du und Dein Partner euch die Lohnsteuer fair aufteilen, ist die Lohnsteuerklasse IV mit Faktor sinnvoll.
  • Bei wem die Familienplanung ins Haus steht, der sollte rechtzeitig daran denken, in die günstigere Steuerklasse III zu wechseln. So lässt sich das Nettogehalt steigern – die Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld. Welche Fristen dabei gelten, hört Du in Folge 10 der Geldreise.
  • Du willst mehr über Teilzeit erfahren, dann höre in diese Folge rein.
  • Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung besagt, dass der Anteil der Frauen in Steuerklasse V bei über 90 Prozent liegt. Das Problem dabei: Steuerklasse V reduziert den Anspruch auf Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld.
  • Ein Ehevertrag ist für viele Verheiratete sinnvoll. Da sich so beispielsweise regeln lässt, dass der Mehrverdienende den anderen bei der Altersvorsorge finanziell unterstützt. Mehr dazu erfährst Du in den Folgen 64 und 65.

Unser Podcast ist jetzt preisgekrönt. Die Jury des Fachmagazins „Wirtschaftsjournalist“ hat uns als Verbraucherjournalistinnen 2020 ausgezeichnet.

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