#8 - Anikas Hauskauf Teil 2
Shownotes
Du willst 2025 zu Deinem Finanzjahr machen? Dann geh mit uns Gemeinsam auf Geldreise – in unserem interaktiven 4-Wochen-Programm.
Wir begleiten Dich auf Deinem Weg in die finanzielle Unabhängigkeit mit Zwischenstopps bei Deiner inneren Einstellung zum Geld, der einfachen und übersichtlichen Organisation Deiner Finanzen, der Berechnung Deiner Rentenlücke und wir verraten Dir, wie Deine zukünftige finanzielle Altersvorfreude aussehen kann. 😉
Melde Dich direkt an. Die Plätze sind limitiert! Welche Goodies noch auf Dich warten und weitere Infos findest Du hier.
Nachdem wir in Teil 1 zu Anikas Hauskauf viel über das Suchen und Finden der Traumimmobilie gesprochen haben, gehen wir in unserer Fortsetzung mehr in die Details. Wir sprechen darüber, wer im Grundbuch stehen sollte, wie sich Anika und ihr Freund als unverheiratetes Paar absichern. Wer sich gemeinsam Eigentum zulegt, muss sich auch über rechtliche und teilweise unangenehme Themen Gedanken machen - wie Trennung und Erbe.
Hier findet Ihr die Checkliste, mit der Anika sich auf die Suche nach ihrem Traumhaus gemacht hat.
Weitere Infos und konkrete Empfehlungen für Risikolebensversicherungen findet Ihr hier.
Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für jede Hausbesitzerin. Details und Empfehlungen der Finanztip-Expert*innen findet Ihr hier.
Kauft ein Paar unverheiratet gemeinsam ein Haus, kann ein Testament oder ein Erbvertrag Sinn machen. Gibt es keins, so erbt nicht der Partner, sondern die Kinder, die Eltern oder auch andere Verwandte.
Kurz für Euch zusammengefasst:
Wenn Ihr zu zweit eine Immobilie kauft und nicht verheiratet seid, achtet unbedingt darauf, dass Ihr auch beide im Grundbuch steht.
Denn: Wer nicht im Grundbuch steht, dem gehört die Immobilie auch nicht.
Die Zukunft ist unvorhersehbar - plant daher in den guten Zeiten für die schlechten vor, mit einem Partnerschaftsvertrag, Testament oder Erbvertrag.
Für diejenigen, die ein Haus abbezahlen, kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Unverheiratete sichern sich mit sogenannten Über-Kreuz-Verträgen gegenseitig ab.
Noch mehr Infos gibt‘s auch in den Ratgebern auf der Website von Finanztip.
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