PKV: Spartipp oder Geldfresser? (#74)

Shownotes

  • In der gesetzlichen Krankenversicherung hängt die Höhe des Beitrags vom Einkommen ab, in der privaten Krankenversicherung (PKV) von Alter und Gesundheit. In welchen Punkten sich die beiden Systeme außerdem unterscheiden, kannst Du in diesem Text nachlesen.

  • Welche Leistungen bei der privaten Krankenversicherung wichtig sind, haben wir in unserem Ratgeber zur PKV zusammengefasst. Darin findest Du auch eine Checkliste, die Du mit zum Makler nehmen kannst.

  • In die gesetzliche Krankenversicherung kannst Du nur unter bestimmten Voraussetzungen zurück. Mehr Infos dazu gibt's in diesem Finanztip-Ratgeber.

  • Bei Finanztip findest Du außerdem nützliche Hinweise zur PKV im Studium, bei Arbeitslosigkeit, in der Elternzeit und für Kinder.

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Kommentare (2)

Auf Geldreise

Lieber Michael, vielen Dank für Deine Ergänzungen. Du hast völlig recht, auch PKV-Versicherte können einen Zuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen. Sie müssen das nur beantragen. Zu dem Thema haben wir sogar einen Ratgeber: https://www.finanztip.de/pkv/pkv-rentner/. Was die Beispielrechnung angeht, handelt es sich natürlich um genau das: ein Beispiel. Allerdings rechnen wir mit einer Beitragssteigerung, wie sie der Verband der privaten Krankenversicherung selbst für die letzten Jahre angegeben hat. Freut uns, wenn du günstiger wegkommst. 😊

Michael Warkus

Bei dem Überblick sind mir zwei Fehler oder vielleicht nur Ungenauigkeiten aufgefallen: 1.) Der Beitrag hängt n i c h t vom Lebensalter ab sonder vom Eintrittsalter, d.h. wie lange man schon dabei ist. 2.) Wenn man in Rente geht wird der frühere Arbeitgeberanteil auch übernommen wie bei der gesetzlichen GKV, allerdings nur in der Höhe die ich bekommen würde wäre ich in der GKV. Die Rechnung mit den Preisteigerungen bei Beiträgen halte ich für übertrieben. Ich bin 64 Jahre, seit über 30 Jahren in der PKV und zahle ohne Tagegeldvers. ca 430€/mtl. bei sehr guten Leistungen. Ich habe allerdings einen jährlichen SB von 2000€ allerdings bei Leistungsfreiheit bis zu 5 Monatsbeiträge Rückerstattung.

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