Neues Jahr, mehr Geld (#52)

Shownotes

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  1. Dieses Jahr fällt für knapp 90 Prozent der Steuerzahler der Solidaritätszuschlag auf die Einkommenssteuer weg. Ob auch Du davon profitierst, kannst Du im Finanztip-Ratgeber nachlesen.

  2. Auf die Kapitalertrags- und Körperschaftssteuer fallen weiterhin 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an.

  3. Der gestiegene Grundfreibetrag führt dazu, dass Deine Steuerlast sinkt. Singles zahlen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von über 9.744 Euro Abgaben an das Finanzamt, zusammen veranlagte Paare ab einem Betrag von mehr als 19.488 Euro.

  4. Mit dem Soli-Rechner des Bundesfinanzministeriums kannst Du jetzt schon nachrechnen, mit wie viel mehr Du auf dem Lohnzettel rechnen kannst.

  5. Finanztip hat für Dich ein paar typische Fälle aufbereitet, wie sich dieses Jahr Dein Nettolohn verändern könnte, zum Beispiel wenn Du Single bist, verheiratet mit zwei Kindern oder alleinerziehend. Hier findest Du den entsprechenden Beitrag.

  6. Neben dem Kindergeld steigt 2021 auch der Kinderfreibetrag. Von welchen Steuertipps Eltern sonst noch profitieren, kannst Du hier nachlesen.

  7. Eltern bekommen entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag – nicht beides. Ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Dich günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch mit Deiner Steuererklärung.

  8. Vorab musst Du aber unbedingt einen Antrag auf Kindergeld bei der entsprechenden Familienkasse gestellt haben. Welche Fristen Du einzuhalten hast oder Unterlagen Du benötigst, kannst Du in unseren Podcastfolgen #10 und #13 nachhören.

  9. Alleinerziehende profitieren dieses Jahr zusätzlich von einem dauerhaft höheren Entlastungsbetrag. Mit unserem Ratgeber kannst Du prüfen, ob Du anspruchsberechtigt bist.

  10. Dank Homeoffice-Pauschale kannst Du unter Umständen dieses Jahr bis zu 600 Euro mehr steuerlich geltend machen. Das geht allerdings nur, wenn Du nicht eh schon Dein Arbeitszimmer abgesetzt hast.

  11. Diejenigen, die nicht von zuhause arbeiten können oder dürfen, profitieren von einer höheren Entfernungspauschale. Ab dem 21. Entfernungskilometer kannst Du nun 35 Cent je Kilometer geltend machen.

  12. Du möchtest Dir noch mal ganz in Ruhe alles zur Besteuerung von ETFs anhören? Dann ist Folge #48 genau die richtige für Dich.

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