Negativzinsen – so holst Du Dir Dein Geld zurück (#180)
Shownotes
Fast jede zweite Bank hat ihren Kundinnen und Kunden seit 2016 Strafzinsen abgeknöpft. Und das, obwohl das nicht erlaubt ist. So zumindest urteilte der Bundesgerichtshof im Februar 2025. Wie Du herausfindest, ob auch Du zu Unrecht Negativzinsen gezahlt hast und wie Du sie Dir von Deiner Bank zurückholst, erfährst Du in dieser Folge.
**Beschreibung **
Während der Niedrigzinsphase von 2016 bis 2022 berechneten viele Banken ihren Kundinnen und Kunden negative Zinsen für deren Guthaben auf Konten – zu Unrecht. Im Februar 2025 hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Banken und Kreditinstitute solche Verwahrentgelte nicht hätten einbehalten dürfen auf Tagesgeld- und Sparkonten. Denn: Strafzinsen auf Spareinlagen benachteiligen Verbraucherinnen und Verbraucher unangemessen und verstoßen gegen Treu und Glauben. So würden Negativzinsen den Charakter einer Spareinlage unangemessen verändern, urteilten die Richterinnen und Richter des BGH. Auch Verwahrentgelte auf Girokonten sind laut BGH-Urteil in einigen Fällen unzulässig, sofern für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ersichtlich ist, wie diese Gebühren berechnet werden.
Fast jede zweite Bank erhob in der Vergangenheit Negativzinsen
Viele Banken hatten von 2016 bis 2022 nach und nach Negativzinsen eingeführt. In der Regel wurden sie nicht ab dem ersten Euro fällig, sondern ab Überschreiten eines bestimmten Freibetrags. Hattest Du beispielsweise 50.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto liegen und Deine Bank hat ab 25.001 Euro einen Negativzins von 0,5 Prozent erhoben, musstest Du mit Strafzinsen von 125 Euro pro Jahr rechnen. Ob auch Deine Bank Strafzinsen erhoben hat, kannst Du der Tabelle entnehmen.
So holst Du Dir Negativzinsen von Deiner Bank zurück
Wenn Du prüfen willst, ob Deine Bank zu Unrecht Negativzinsen von Dir kassiert hat, hilft ein Blick auf Deine Kontoauszüge. Gab es von 2016 bis 2022 Abbuchungen unter dem Stichwort „Verwahrentgelt“? Alternativ kannst Du auch schauen, ob Dich das Kreditinstitut in einem Schreiben darauf hingewiesen hat, dass es künftig Strafzinsen erhebt. Werde unbedingt aktiv, wenn Du feststellst, dass Dir Deine Bank Negativzinsen berechnet hat. Denn sie ist nicht dazu verpflichtet, Dich darauf hinzuweisen oder Dir gar die zu Unrecht einbehaltenen Strafzinsen zurückzugeben. Besonders einfach und schnell geht es mit dem Musterschreiben von Finanztip. Einfach das Schreiben herunterladen, die Höhe der einbehaltenen Verwahrentgelte zusammenrechnen und in die Vorlage eintragen. Dann schickst Du das Musterschreiben an Deine Bank mit der Aufforderung, Dir die Strafzinsen innerhalb von drei Wochen zu erstatten. Vergiss nicht, Dich auf das aktuelle BGH-Urteil zu beziehen. Sollte sich Deine Bank dennoch querstellen, hast Du Die Möglichkeit Dich an die Schlichtungsstelle zu wenden. Im besten Falle können sie bereits für eine Einigung sorgen – und dass sogar für Dich kostenlos. Hier findest Du mehr Informationen über die zuständigen Schlichtungsstellen. Kann Dir auch die Schlichtungsstelle nicht weiterhelfen, bleibt nur der Gang zu einer Anwältin oder einem Anwalt.
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