Versorgungsausgleich: Dein Rentenplus bei Scheidung (#174)
Shownotes
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Das Wichtigste in Kürze
Beim Versorgungsausgleich schaut das Familiengericht, wie viele Altersvorsorgeansprüche ehemals Liebende während der Ehe angesammelt haben. Diese Versorgungsanrechte teilt das Gericht jeweils hälftig auf beide auf. So sollen Ex-Paare gleichermaßen versorgt aus der Ehe herausgehen. Unter die aufzuteilenden Versorgungsanrechte fällt nicht nur die gesetzliche Rente. Dazu gehören auch Ansprüche aus der Beamtenversorgung oder anderen Versorgungsträgern. Aufgeteilt werden aber auch die betriebliche Altersvorsorge, die Riester-Rente, Rürup-Rente oder Ansprüche aus einer privaten Rentenversicherung. Kapitallebensversicherungen oder ETFs, mit denen Du fürs Alter vorsorgst, berücksichtigt das Familiengericht hingegen nicht. Solltest Du Dich scheiden lassen, wird das Familiengericht Dir und Deinem ehemaligen Partner ein Formular in mehrfacher Ausführung zukommen lassen. Damit fragt es ab, wo Ihr überall Altersrentenansprüche habt. Nachdem das Familiengericht die ausgefüllten Unterlagen zurückerhalten hat, schreibt es die aufgelisteten Versorgungsträger an und bittet um Auskunft. Die einzelnen Versorgungsträger berechnen anschließend, was jede Person im Ehezeitraum an Rentenansprüchen erworben hat, und teilt dies dem Familiengericht mit. Das Familiengericht teilt daraufhin für jeden die erworbenen Rentenansprüche 50:50 auf. Solltest Du beispielsweise für den Zeitraum der Ehe Ansprüche in Höhe von 100 Euro in der Betriebsrente erworben haben und Rentenanwartschaften im Wert von 400 Euro, bekäme Dein ehemaliger Partner 50 Euro aus Deiner Betriebsrente und 200 Euro aus Deiner gesetzlichen Rente gutgeschrieben. Im Gegenzug bekommst Du die Hälfte seiner Versorgungsansprüche. Bei 200 Euro Riester-Rente und 300 Euro bei der Apothekerversorgung wäre das für Dich ein Versorgungsausgleich von 100 Euro aus der Riester-Rente und 150 Euro aus dem berufsständischen Versorgungswerk. Nimm Dir unbedingt die Zeit, zu überprüfen, ob Dein Ex-Partner tatsächlich alles Relevante aufgelistet hat. Das Familiengericht kann das nämlich nicht leisten.
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