Volle Punktzahl auf dem Rentenkonto – Teil zwei (#138)

Shownotes

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Aus Versehen schon bei Teil des Interviews mit Rentenexpertin Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung gelandet ohne Teil eins gehört zu haben? Kein Problem: Hier findest Du die Folge und Shownotes vom ersten Teil.

Spätestens mit Anfang 40 zur Kontenklärung

Blickst Du auf ein relativ gradliniges Leben zurück – Schule, Ausbildung, Job –, dann reicht’s, wenn Du Dich mit Anfang 40 bei der Rentenkasse blicken lässt zur Kontenklärung. Hast Du hingegen ein bewegtes Leben – länger studiert, vielleicht auch im Ausland, eine Umschulung hier, Teilzeitarbeit da, wieder zurück in Vollzeit oder Du bist häufig umgezogen –, dann schau gern schon früher vorbei.

Das brauchst Du für die Kontenklärung

Hast Du einen Termin für die Kontenklärung gemacht, heißt es Unterlagen durchstöbern und Nachweise zusammensuchen. Du brauchst unter anderem:

  • Abschlusszeugnis Schule
  • Abschlusszeugnis Ausbildung
  • Immatrikulations-, Exmatrikulationsbescheinigung sowie Abschlusszeugnis Studium
  • Geburtsurkunden eventueller Kinder
  • Und einiges mehr.

Was genau die Rentenversicherung von Dir braucht, sagt sie Dir im eigentlichen Termin. Je nachdem, ob Du vor Ort bist, die Kontenklärung telefonisch machst oder online, kannst Du die Unterlagen entweder direkt mitnehmen, per Post nachschicken oder online hochladen und elektronisch zusenden. Auch Umschulungen berücksichtigt die Rentenkasse – Weiterbildungen hingegen nicht.

Hast Du ein Semester im Ausland studiert, kannst Du Dir das auch anrechnen lassen. Voraussetzung: Deine Ausbildung hat mindestens 20 Wochenstunden umfasst. Und Du musst das Auslandssemester nachweisen können.

Wenn Dir wichtige Nachweise fehlen

Nach sieben Umzügen oder 30 Jahren Erwerbsleben findet man nicht immer sofort den einen oder anderen Nachweis. Sollte etwa Dein Abizeugnis abhandengekommen sein, kannst Du immer noch Deine ehemalige Oberschule kontaktieren. Sie muss Zeugnisse nämlich 50 Jahre aufbewahren. Sollte es Deine Schule nicht mehr geben, versuch es bei der Stadtverwaltung oder Schulbehörde der jeweiligen Stadt.

Diejenigen, die in der ehemaligen DDR gearbeitet und darüber keine Nachweise mehr haben wie den Sozialversicherungsausweis, Arbeitszeugnisse oder Arbeitsverträge, können bei früheren Arbeitskolleg:innen anfragen, ob sie eine Zeugenerklärung abgeben. Das ist kostenlos und erfolgt per Formular im Rathaus oder einer anderen Behörde.

Nach der Kontenklärung Versicherungsverlauf überprüfen

Die Bearbeitung der Kontenklärung dauert ein wenig. Nach ein paar Monaten bekommst Du einen Bescheid von der Rentenkasse zugeschickt, der Deinen Versicherungsverlauf beinhaltet, chronologisch Deine Arbeitsjahre auflistet und Schulstationen. Außerdem listet die DRV für Dich auf, was sie warum berücksichtigt und was nicht.

Solltest Du Dir nicht sicher sein, ob wirklich alles berücksichtigt wurde, einfach mal bei der Auskunfts- und Beratungsstelle anrufen und nachfragen. Alternativ kannst Du Dich auch vor Ort an eine oder einen der über 2.600 ehrenamtlich beschäftigten Versicherungsberater und -beraterinnen wenden. Berücksichtige unbedingt die Widerspruchsfrist: Du hast einen Monat Zeit, um dem Bescheid formlos zu widersprechen. Alternativ kannst Du aber auch immer wieder einen Überprüfungsantrag stellen.

Übrigens: Sollten Dir einige Begriffe unklar sein oder willst Du noch mal nachlesen, wie die Deutsche Rentenversicherung beitragsfreie Zeiten definiert, Wartezeiten oder was sich hinter den Kindererziehungszeiten verbirgt – im Glossar der DRV wirst Du fündig.

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