#13 - Baby an Bord – nach der Geburt geht es mit den Anträgen erst richtig los
Shownotes
Du willst 2025 zu Deinem Finanzjahr machen? Dann geh mit uns Gemeinsam auf Geldreise – in unserem interaktiven 4-Wochen-Programm.
Wir begleiten Dich auf Deinem Weg in die finanzielle Unabhängigkeit mit Zwischenstopps bei Deiner inneren Einstellung zum Geld, der einfachen und übersichtlichen Organisation Deiner Finanzen, der Berechnung Deiner Rentenlücke und wir verraten Dir, wie Deine zukünftige finanzielle Altersvorfreude aussehen kann. 😉
Melde Dich direkt an. Die Plätze sind limitiert! Welche Goodies noch auf Dich warten und weitere Infos findest Du hier.
Nach der Geburt geht der Bürokratie-Irrsinn eigentlich erst so richtig los: Geburtsurkunde, Vaterschaftserklärung oder Familienversicherung für das Kind wollen beantragt werden. Und auch das Elterngeld hat es in sich und gilt nicht umsonst als Königsdisziplin im Anträge ausfüllen. Und wo war jetzt noch mal der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag? Keine Angst, die Infos müsst Ihr Euch nicht selbst mühselig raussuchen – das haben wir für Euch übernommen. Also zurückgelehnt und zugehört, wenn wir Euch erklären, wer die richtigen Ansprechpartner sind, wo Ihr alle weiteren Informationen herbekommt oder welche Fristen Ihr einhalten müsst. Viel Spaß beim Hören der neuen Folge und ladet Euch gerne unsere übersichtliche Checkliste herunter.
Ihr wollt Euren Elterngeldanspruch vorab berechnen. Dann nutzt den Rechner des Bundesfamilienministeriums. Dort findet Ihr auch weiterführende Informationen, Anträge oder Adressen rund um Familienleistungen.
Gesetzlich krankenversichert oder doch lieber privat? Im Finanztip-Ratgeber erfahrt Ihr, wo Ihr besser aufgehoben seid.
Den Kindergeldantrag könnt Ihr bei der Bundesagentur für Arbeit stellen.
In einigen Bundesländern könnt Ihr Elterngeld bereits digital beantragen. Die anderen sollten später nachziehen. Wo das jetzt schon geht, erfahrt Ihr auf ElterngeldDigital.
Und die versprochene Checkliste zu dieser Folge findet Ihr hier als pdf.
Kurz für Euch zusammengefasst:
Die Geburtsurkunde gibt es vom Standesamt. Zur Beantragung habt Ihr eine Woche Zeit.
Vaterschaft und Sorgerecht könnt Ihr entweder vor oder nach der Geburt beantragen. Ansprechpartner sind Jugend- und Standesämter, Notare oder Amtsgerichte.
Kümmert Euch rechtzeitig um die Krankenversicherung Eures Kindes. In der gesetzlichen Kasse zahlt Ihr dafür nichts, dass Ihr Euer Kind mitversichert. Bei der privaten Krankenversicherung müsst Ihr auch für den Nachwuchs zahlen.
Kindergeld gibt’s von der Familienkasse. Die zahlt maximal sechs Monate rückwirkend.
Elterngeld beantragt Ihr bei der Elterngeldstelle. Auch hier gilt: Sie zahlt rückwirkend, aber lediglich drei Monate.
Florian
‧Heike
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