Elterndiskriminierung im Job (#118)

Shownotes

Sandra Runge ist Mutter, Autorin, langjährige Anwältin fürs Familien- und Arbeitsrecht und kämpft als Mitbegründerin der Proparents Initiative dafür, dass Elternschaft und die dahinterstehende Fürsorgeleistung als Diskriminierungsmerkmal ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen wird. Damit es für Dich eben nicht irgendwann heißt: „Glückwunsch zum Baby. Sie sind gefeuert.“

Benachteiligungen von Eltern passieren im Arbeitsalltag auch im Kleinen: Die ausgebliebene Beförderung, weil das Kind angeblich zu oft krank war, Degradierung im Job, Teilzeit nur mit schlechteren (finanziellen) Konditionen oder befristete Verträge, die auslaufen oder nicht entfristet werden.

Eltern müssen sich das aber nicht gefallen lassen.

Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, kannst Du Dich an diesen wenden.

Gibt es ein Problem, dass viele Angestellte mit Kindern betrifft, könntest Du Dich mit Deinen Kollegen und Kolleginnen zusammensetzen und gemeinsam dagegen vorgehen, wenn beispielsweise gewisse Gehaltsstrukturen Schwangere oder diejenigen in Elternzeit benachteiligen, etwa.

Oder wende Dich an die jeweiligen Beschwerdestellen. Neben einem Betriebsrat muss jedes Unternehmen eigentlich eine Stelle haben, an die man sich bei Diskriminierung hinwenden kann. Es bleibt Dir aber auch die Möglichkeit, Dich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wenden.

Solltest Du tatsächlich nach der Elternzeit gefeuert worden sein, solltest Du juristisch dagegen vorgehen. Achtung: Innerhalb von drei Wochen solltest Du Dich gekümmert haben. Andernfalls wird die Kündigung rechtswirksam.

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