#10 - Baby an Bord - Aufregung, Abenteuer, Anträge

Shownotes

Das erste Kind bringt ziemlich viel mit sich: Glück, Freude und eine Menge Papierkram.

Mutterschaftsgeld, Lohnsteuerklassenwechsel oder Vaterschaftsanerkennung – für den Nachwuchs müssen werdende Eltern ganz schön viel Bürokratie erledigen.

Den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren, die Lohnsteuerklasse rechtzeitig wechseln oder Mutterschaftsgeld beantragen. Und gibt es den Kündigungsschutz für werdende Mütter eigentlich auch für werdende Väter? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserer aktuellen Podcast-Folge.

Wie Schwangere und Mütter im Arbeitsleben geschützt sind, erfahrt Ihr hier.

Ihr habt noch mehr Fragen zum Mutterschutzgesetz? Dann empfehlen wir Euch den Leitfaden der Bundesregierung.

Wie das mit dem Plus an Elterngeld durch den Wechsel der Lohnsteuerklasse klappt, könnt Ihr hier nachlesen.

Ob sich ein Wechsel auch wirklich lohnt, rechnet Ihr am besten mit diesen Steuersoftware-Programmen durch.

Wieso Ihr unter Umständen mehr Steuern zahlen müsst, wenn Ihr Elterngeld bezieht, steht in diesem Ratgeber von Finanztip.

Wegen Corona noch mal besonders wichtig: Schwangere und Familien, die finanziell in Not geraten sind, können sich an die Bundesstiftung Mutter und Kind wenden. Die Stiftung hilft, wenn es am Nötigsten fehlt, z.B. mit einer Erstausstattung für das Baby. Für mehr Infos klickt hier.

Kurz für Euch zusammengefasst

  • Das Mutterschutzgesetz schützt Schwangere für Kündigung und gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz. Aber nur, wenn der Chef weiß, dass Ihr schwanger seid.
  • Beim Lohnsteuerklassenwechsel unbedingt die Frist im Auge behalten. Spätestens in der 6. Schwangerschaftswoche beantragen, sonst verspielt Ihr ein Plus an Elterngeld.
  • Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach gilt für Mütter ein Beschäftigungsverbot. Euren Lohn bekommt Ihr in der Zeit trotzdem als Mutterschaftsgeld. Gesetzlich Versicherte beantragen das bei ihrer Krankenkasse. Privatversicherte oder Familienversicherte mit Mini-Jobs wenden sich an das Bundesversicherungsamt.
  • Spätestens sieben Wochen vor der geplanten Elternzeit sollten Mütter und Väter de Arbeitgeber schriftlich mitteilen wann und wie lange sie Elternzeit nehmen wollen.

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