Rente: Antworten auf Eure Fragen – Teil eins (#106)

Shownotes

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Gehaltslücke, geschlechterspezifische Rentenlücke, mehr Teilzeit: Vor allem Frauen stehen in ihrem (Erwerbs-)Leben mehreren Herausforderungen gegenüber. Und alle wirken sich auf die Höhe der gesetzlichen Rente aus – und bedeuten häufig um bis zu 400 Euro weniger im Alter.
  • Die gesetzliche Rente gilt als das Fundament der Altersvorsorge. Trotzdem solltest Du Dich nicht nur auf sie verlassen. Darauf weist auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in der Renteninformation hin. Sie enthält eine Hochrechnung Deiner möglichen Rente und wird Dir jährlich zugeschickt, wenn Du mindestens 27 Jahre alt bist und mindestens fünf Versicherungsjahre voll hast.
  • Deutlich besser abgesichert bist Du mit einem Mix aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersvorsorge.
  • Seit mehr als 100 Jahren sichert die gesetzliche Rente Männer und Frauen im Alter finanziell ab. Sie ist anpassbar an verschiedene gesellschaftliche Bedingungen – hat Weltkriege, Finanzkrisen überdauert.
  • Je mehr Du verdienst, desto mehr zahlst Du in die Rentenkasse ein und umso höher fällt Deine spätere Rente aus. Für dieses Jahr sammelst Du mit einem Einkommen von 38.901 Euro genau einen Rentenentgeltpunkt. Das sind rund 34 Euro gesetzliche Rente monatlich im Alter.
  • Die im Sommer anstehende Rentenerhöhung kommt nicht nur jetzigen Rentnern zugute, sondern auch Erwerbstätigen. Ab Juli 2022 ist ein Rentenentgeltpunkt nicht mehr nur 34 Euro wert, sondern 36 Euro.
  • Männer, die rund 35 Versicherungsjahre vorzuweisen haben, bezogen 2020 eine Nettorente von durchschnittlich 1.460 Euro. Frauen mit der gleichen Anzahl an Versicherungsjahren kamen hingegen auf 1.110 Euro monatlich. Rentnerinnen kommen demzufolge auf aktuell 67 Prozent der Summe, die Rentner zur Verfügung haben.
  • Gegen solche geschlechterspezifischen Unterschiede versucht auch die DRV vorzugehen und hat deswegen die Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten eingeführt. Denn nicht nur mit Erwerbsarbeit kann man Rentenpunkte sammeln. Beides zählt, anders als die Schwangerschaft zur Rente.
  • Kindererziehungszeiten gibt es für die ersten drei Jahre nach der Geburt eines Kindes. Dabei steht die Erziehungszeit der Person zu, die das Kind währenddessen überwiegend großgezogen hat. Haben beide Eltern das Kind zu gleichen Teile erzogen, können die Zeiten auch aufgeteilt werden. Für die drei Jahre gibt es je einen Entgeltpunkt gutgeschrieben – maximal drei Entgeltpunkte. Das entspricht im Alter einer monatlichen Rente von knapp 100 Euro.
  • Auch mit den Kinderberücksichtigungszeiten, die es bis zum zehnten Geburtstag des Kindes gibt, lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen die individuelle Rente aufstocken. Du profitierst davon, wenn Dein Verdienst unterhalb der 38.900 Euro liegt. Damit die Rentenversicherung Dir die Berücksichtigungszeiten anrechnet, musst Du unter anderem bis zu Deinem Rentenbeginn mindestens 25 Versicherungsjahre zusammenbekommen haben. Da aber sowohl Schul- und Ausbildungszeiten als auch die Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten dazu gehören, solltest Du relativ leicht auf die 25 Jahre kommen.
  • Sowohl Kindererziehungs- als auch Kinderberücksichtigungszeiten musst Du bei der DRV beantragen. Sie werden Dir nicht automatisch angerechnet.
  • Die DRV unterscheidet Beitragszeiten und beitragsfreie Zeiten: Beide beeinflussen auf unterschiedliche Weise die Höhe der gesetzlichen Rente. Beitragszeiten sind letztendlich alle Zeiten, für die Beiträge gezahlt wurden. Dazu gehören Beschäftigungszeiten, die Du für Deine Lohnarbeit gutgeschrieben bekommst. Dafür zahlen Du und Dein Arbeitgeber zu gleichen Teilen in die Rentenkasse ein. Auch für Wehr- oder Zivildienst sammelst Du Rentenpunkte. Hier zahlt allerdings der Staat für Dich in die Rentenkasse ein; genauso wie bei den Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten. Einige Selbstständige müssen verpflichtend in die Rentenversicherung einzahlen und sammeln so Rentenpunkte. Wer Angehörige pflegt, ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert oder den Bundesfreiwilligendienst, bekommt ebenfalls Beitragszeiten gutgeschrieben. Auch vom Krankengeld oder Arbeitslosengeld gehen Versicherungsbeiträge ein.
  • Für beitragsfreie Zeiten bekommst Du in der Regel keine Rentenbeiträge. Sie sind trotzdem wichtig für die spätere Rentenberechnung. Dazu gehören Krankheitszeiten, Zeiten, in denen Du bei der Reha warst, Mutterschutzzeiten oder wenn Du Hartz IV bezogen hast. Auch Schul- und Studienzeiten gehören dazu.

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